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Freibauern-Brunnen in Bernstein

 

Im Mittelalter war der Besitzer eines Bauernhofes nicht gleichzeitig auch Grundeigentümer. Der Lehensherr war der Grundherr, der Bauer war Lehensmann und musste für das „geliehene Land“ bestimmte Abgaben entrichten (Zehnt, Zins, Frondienst). Lehensherr konnte der Markgraf sein aber auch Adelige, Kirche oder Ordenshäuser.

 

Eine Ausnahme bäuerlicher Besitzverhältnisse ist bei fünf Hofbesitzern in Bernstein nachgewiesen. Im Landbuch der Sechsämter von 1499 sind auf Blatt 51 die Hofbesitzer namentlich genannt mit dem Hinweis „ist sein selbst“. Dies bedeutete, dass Jeder als Grundeigentümer sein eigener Herr war. Es waren also Leute von niederem Adel, die freie Bauern – Freibauern – geworden waren und keine Abgaben entrichten mussten und keinen Frondienst zu leisten hatten.

 

Im Juni 1994 wurde in der Dorfmitte von Bernstein mit einem Festgottesdienst und einem Dorffest ein Granitbrunnen eingeweiht, der nach dem Wunsch der Bewohner an die besondere Stellung der damaligen Bauern erinnern soll.

 

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